Autoversicherung
Haftpflichtversicherung
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist verpflichtend und vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Die Versicherung übernimmt, bei Ihrem Verschulden, die enstandenen Kosten bei Drittpersonen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. DIese Art der Versicherung hat keine Kasko Versicherung, das bedeutet, dass die entstandenen Kosten am gemieten Fahrzeug der Mieter übernehmen muss.